„Recht haben heißt noch lange nicht Recht bekommen“
Dieser Spruch bewahrheitet sich für viele Betroffene gerade im Bereich der Unfallregulierung. Der Geschädigte sieht sich bei der Kostenregulierung oft unnötigen Beweisschwierigkeiten ausgesetzt. Auch die Regulierungshaltung der Haftpflichtversicherer trägt nicht immer dazu bei, daß Sie Ihren Schaden umfassend ersetzt erhalten. Durch die „Regulierungshilfe“ der Versicherer für den Geschädigten fallen oft nicht geltend gemachte Ansprüche „unter den Tisch“.
Daher biete ich Ihnen:
eine Beratung nach Unfallgeschehen
die Durchsetzung von zivilrechtlichen materiellen und immateriellen Schadensersatzansprüchen.
Natürlich biete ich Ihnen auch umfassende Beratung und Vertretung in den Bereichen:
Verkehrsvertragsrecht
KFZ-Kauf und Leasing
KFZ Reparatur
Verkehrsstrafrecht
Verkehrsordnungswidrigkeiten Recht
Verkehrsverwaltungsrecht:
Recht der Fahrerlaubnis, insbesondere Erwerb, Entziehung und Neuerteilung der Fahrerlaubnis
Verkehrshaftungsrecht, Sach- und Personenschäden
Versicherungsrecht, insbesondere Recht der Personenversicherung sowie das Recht der
Kraftfahrtversicherung und Kaskoversicherung